Einspruch zur Grundsteuerreform!

Einspruch - Grundsteuerwertbescheid MUSTER

An alle Eigentümer in Deutschland!

 

Die Änderung des Grundsteuergesetzes hat die größte und aufwendigste bürokratische Umwälzung in der deutschen Nachkriegszeit zur Folge.

Es gibt 41,5 Millionen Privathaushalte in Deutschland (Statistisches Bundesamt: 2019). 42% davon sind Eigentümer und leben in den eigenen 4 Wänden. (17,22 Mio Haushalte)

Jeder Privathaushalt in Deutschland mit Eigentum ist derzeit aufgefordert Informationen über sein Eigentum (sowohl selbstgenutztes als auch fremdgenutztes) festzustellen und an sein Finanzamt zu übermitteln.

Auf Basis dieser Daten wird ab dem 01.01.2025 die Grundsteuer berechnet und die bisherige Berechnung (nach den sog. Einheitswerten) abgelöst.

In den meisten Fällen wird dies wohl zu einer deutlichen Mehrbelastung für den Steuerzahler zur Folge haben.  ☹

Es gibt allerdings Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des neuen Grundsteuergesetzes.

Bereits im November 2020 gab es eine Analyse von Herrn Prof. Dr. Gregor Kirchhoff, herausgegeben als Schrift Nr. 10 des Finanzwissenschaftlichen Instituts des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V., die das zu Grunde liegende Grundsteuergesetz des Landes Baden-Württemberg als verfassungswidrig einstuft, da es das Grundgesetz verletzt.

 

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir allen Eigentümern, die bereits ihren Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid von ihrem zuständigen Finanzamt erhalten haben, oder diese in den nächsten Wochen und Monaten erhalten werden, (nachdem Sie die Feststellungsdaten abgegeben haben), innerhalb eines Monats nach Erhalt der Bescheide!!

EINSPRUCH

bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung der Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuergesetzes einzulegen und zu erwirken, dass die Bescheide als vorläufig abgeändert werden.

 

Erfolgt dies nicht, so werden die neuen Grundsteuerwert und Grundsteuermessbescheiden stillschweigend als rechtmäßig anerkannt.

Erheben Sie allerdings Einspruch und die Bescheide werden als vorläufig abgeändert, so erhalten Sie als Eigentümer die Möglichkeit im Falle einer tatsächlich abschließenden gerichtlichen Klärung der Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuergesetzes, die ggfs. zu Unrecht erhobenen höheren Steuern zurückzufordern.

Es geht also – wie so oft – ums Geld. 😉 Und weil niemand was zu verschenken hat, sollten Sie diesen Einspruch an sein Finanzamt richten.

Ein Muster finden Sie anbei als Bild, ggfs. gerne auch bei uns auf Nachfrage.

 

SoGehtGrundsteuer, SoGehtEinspruch, SoGehtBaufi. 😉

 

 

#grundsteuer #grundsteuerreform #grundsteuerwertbescheid #grundsteuermessbescheid #einspruch #feststellung #sogehtbaufi #wirrealisierenträume #baufinanzierung #finanzierung #heidelberg #wiesloch #rheinneckar