Neustart für Sanierungen der KFW Förderung (BEG)

Und weiter geht’s.

 

Zu heute (22.02.2022) hat die KFW bekanntgegeben, dass „die Bundesregierung für die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) wieder weitere Förder­mittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt hat.“

Ab heute können wieder Anträge zur energie­effizienten Sanierung zum Effizienz­haus und für die Sanierung durch Einzel­maßnahmen gestellt werden.

Die Förder­bedingungen bleiben hierfür unverändert. Unabhängig ob Zuschuss- (461) oder Kreditvariante (261& 262)

 

WICHTIG: Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- und Leistungs­vertrag für eine anstehende Sanierung, oder einen Kauf­vertrag (für einen Erst­erwerb nach Sanierung) unterschreiben.

Planungs- und Beratungs­leistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.

 

Neubauten sind aktuell noch von der BEG Förderung ausgeschlossen. Die KfW überarbeitet derzeit die Programmbestimmungen für die Förderung von energieeffizienten Neubauten.

Fest steht. Die Effizienzhäuser KFW 55, werden nicht ehr gefördert werden. Es ist eine Förderung für Neubauten im Bereich KFW 40 & 40+ vorgesehen. Wie genau diese aussehen wird, werden die kommenden Tage und Wochen zeigen.

 

Es bleibt spannend….;)

 

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