Und weiter geht’s.
Zu heute (22.02.2022) hat die KFW bekanntgegeben, dass „die Bundesregierung für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wieder weitere Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt hat.“
Ab heute können wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung zum Effizienzhaus und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen gestellt werden.
Die Förderbedingungen bleiben hierfür unverändert. Unabhängig ob Zuschuss- (461) oder Kreditvariante (261& 262)
WICHTIG: Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag für eine anstehende Sanierung, oder einen Kaufvertrag (für einen Ersterwerb nach Sanierung) unterschreiben.
Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Neubauten sind aktuell noch von der BEG Förderung ausgeschlossen. Die KfW überarbeitet derzeit die Programmbestimmungen für die Förderung von energieeffizienten Neubauten.
Fest steht. Die Effizienzhäuser KFW 55, werden nicht ehr gefördert werden. Es ist eine Förderung für Neubauten im Bereich KFW 40 & 40+ vorgesehen. Wie genau diese aussehen wird, werden die kommenden Tage und Wochen zeigen.
Es bleibt spannend….;)
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