Anschlussfinanzierung & Forward-Darlehen

Anschlussfinanzierung & Forwarddarlehen

Hast du in den Jahren 2012 – 2014 deine Immobilie gebaut oder erworben??

Dann laufen in diesem Jahr 2022 – 2024 die Zinsbindungen für deine Baudarlehen aus. Wenn du in der glücklichen Situation bist die Darlehen bereits nach 10 Jahren getilgt zu haben, dann Herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle! 😉

 

Ist das nicht der Fall, dann stehen in den nächsten 24 Monaten die Anschlussfinanzierung deiner Immobilienkredite an.

Solltest du eine längere Zinsbindung als 10 Jahre vereinbart haben, so hast du gemäß BGB § 489 ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 6 Monaten für diese Darlehen. Es empfiehlt sich zu prüfen, ob eine Kündigung sinnvoll ist. Erfahrungsgemäß ist es das, da in den Jahren 2012-2014 ein höheres Zinsniveau herrschte als aktuell und langfristige Zinsbindungen größer 10 Jahre grundsätzlich mit einem Zinsaufschlag versehen sind.

 

In der Regel lassen sich 12 Monate vor Zinsablauf die Darlehen ohne weiteres anschlussfinanzieren.

Bei allem was über die 12 Monate hinaus geht spricht man von einem Forward-Darlehen. Das bedeutet das Kreditinstitut gewährt heute schon einen Kredit zur Ablösung in bspw. 18 Monaten. Dafür berechnet das Kreditinstitut zusätzlich einen kleinen Aufschlag.

Solange das Zinsniveau konstant niedrig bleibt, kann man sich diese Aufschläge sparen und einfach Abwarten bis man ohne Aufschlag eine Anschlussfinanzierung angehen kann. Sollte sich das Zinsniveau allerdings nachhaltig erhöhen, macht es Sinn diese kleinen Zinsaufschläge in Kauf zu nehmen und zu Handeln. 😉

 

Gehörst du zum Team Abwarten oder Team Handeln?

 

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