#Hoffnungsschimmer

KFW 300 - Verbesserungen

– mit diesen Verbesserungen kann das neue KFW Programm 300 für Unterstützung sorgen.

Mit folgendem Beitrag vom 07. Juni 2023 haben wir die Unsinnigkeit des neuen KFW Programms 300 – Wohneigentum für Familien offengelegt.

Nach vernichtender Kritik am neuen KfW-Programm wurden nun zum 16.10.2023 Verbesserungen beschlossen.

Ob unser Beitrag dazu beigetragen hat, die Bundesregierung zu einem Umdenken zu bewegen, wissen wir nicht. Es war jedenfalls nicht umsonst! 😊

Änderungen zum 16.10.2023:

  • Die Grenze des zu versteuernden Jahres­einkommens wird für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Die Einkommens­grenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro.
  • Die Kredit­höchst­beträge werden um bis zu 30.000 Euro angehoben.

Damit ergeben sich folgende geänderte Kernpunkte:

  • Der Kredit richtet sich nur an Familien mit Kindern und Alleinerziehende
  • Es gibt attraktive Zinssätze (0,44% – 0,72%) – für Förderkredite mit Laufzeiten von 25-35 Jahren (Die 0,01 % bei bis zu 10 Jahren Laufzeit sind nicht realistisch für Baufinanzierungen!)
  • Die Förderung gibt es für den Bau und Erstkauf von Haus und Eigentumswohnung allerdings nur im Effizienz­haus-Standard 40!!!
  • Der neue Kredithöchstbetrag = 170k – 220k EUR bei 1 oder 2 Kindern. bzw. 220k – 270k bei 5 Kindern und mehr
  • Einkommensabhängig (Das zu versteuernde Haushaltseinkommen des vorletzten und vor­vorletzten Jahres (für Anträge im Jahr 2023 also der Durch­schnitt von 2021 und 2020 gemäß Steuerbescheid)
    • darf max. 90.000 EUR bei einem Kind
    • bzw. + 10.000 Euro für jedes weitere Kind betragen 

Folgende „Hürden“ bleiben:

  1. Hürde: die Förderung gilt nur für Bau und Erstkauf von Haus und Eigentumswohnung im Effizienz­haus-Standard 40!!!
    • Nur wer sich verpflichtend für den an aktuell höchsten Energiehausstandard entscheidet, bekommt diese Förderungen.. Alle anderen gehen leer aus. ☹
    • Bestandsimmobilien, was aktuell die Hauptnachfrage ausmacht, werden überhaupt nicht gefördert!
  2. Hürde: Es werden Eltern berücksichtigt mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 EUR bei einem Kind. (Haushalt: 3 Personen bzw. 2 Personen bei Alleinerziehenden)
    • –> 90k z. verst. EK entspricht ca. 95k Jahresbruttoeinkommen -> das entspricht einem monatlichen Nettoeinkommen von ca. 5200 EUR!
    • –> Wieviel Kredit / Welche monatliche Finanzierungsrate kann man sich mit einem Nettoeinkommen von 5200 EUR p.m. leisten?
    • –> Hier gehen die Haushaltsrechnungen der Banken stark auseinander. Am besten hält es sich mit der Empfehlung nicht mehr als 40% des Haushaltsnettoeinkommens als Finanzierungsrate zu verwenden.
    • –> Das wären dann in diesem Fall: 2080 EUR p.m. Zins- & Tilgungsrate an die Bank
    • –> In welcher Höhe kann ich dafür einen Kredit erhalten?
    • –> Bei einem Zins von aktuell ca. 4% und einer angenommenen Tilgung von 1,5% wären das bei einer herkömmlichen Finanzierung ohne Förderzins ca. 450k EUR Finanzierungsvolumen
    • –> Rechnet man das KFW Darlehen mit ein (170k für 0,72% Zins auf 35J LZ) kommen wir auf ein Finanzierungsvolumen von ca. 520k EUR Finanzierungsvolumen.
  3. Inklusive Grundstück lässt sich damit heute leider kein Neubau eines Einfamilienhauses mehr realisieren!!!
  4. Neu projektierte Eigentumswohnungen gibt es aktuell ab ca. 4.500 EUR/qm zu haben, teilweise erst ab 5.500 EUR/qm
  5. Im Zweifel kosten die Neubauten mit der aktuell höchsten Energiehausstufe (KFW 40) eher 5.500 EUR/qm als 4.500 EUR/qm
  6. Das bedeutet eine 3-köpfige Familie kann sich somit eine neu errichtete ETW mit KFW 40 für 520k Kaufpreis mit 94,5 qm Wohnfläche leisten (5.500 EUR/qm).
  7. Eigenkapitaleinsatz von 37- 55k EUR vorausgesetzt. Wer diese nicht hat, bekommt auch keine Förderung.
  8. Wenn jemand mehr Eigenkapital hat, dann ist vielleicht auch ein Neubau einer Einfamilienhauses drin, allerdings benötigt man dann schon 200 – 350k Cash als EK. Alternativ hat jemand bereits einen Bauplatz beispielsweise durch Schenkung innerhalb der Familie. Das betrifft aber auch sicherlich nicht jeden!
  • Zwischenfazit: Durch die Änderungen wird es realistischer, dass Menschen diese Förderungen auch in Anspruch nehmen können!
  • Es bleibt aus meiner Sicht nach wie vor ein Nachteil, das nur Neubauten KFW 40 und besser gefördert werden. Käufer von Bestandsimmobilien, was aktuell die Hauptnachfrage ausmacht, oder Neubauten KFW 55 bzw. schlechter gehen leer aus.
  • Für Neubauten als Einfamilienhäuser wird immer noch eine beträchtliche Summe Eigenkapital (schon 250 – 350k Cash als EK) erforderlich sein, sodass von ca. 800k Gesamtkosten ca. 300k aus Cash genommen werden kann.
  • Funfact 1: Bei dem Baukindergeld, mit dem dieses Programm gerne verglichen wird, lagen die Einkommensgrenzen bei 90k z. verst. . EK + 15k für jedes weitere Kind!! –> Erkenntnis: „Never Change a running system!“ 😊
  • Expertentipp : Wenn man ein EFH mit Einliegerwohnung baut, lässt sich für diese Einliegerwohnung zusätzlich noch das ebenfalls neue KFW-Programm Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude 298 nutzen.
  • Damit bekommt einen weiteren kostengünstigen Kredit für 1,22 % bei 35 Jahren Laufzeit. Im Zuge des zusätzlichen Förderkredites kann man sich für die 2080 EUR monatliche Zins und Tilgungsrate dann 570K Kaufpreis anstatt 520K leisten.
  • Finales Fazit: Die Politik geht in die richtige Richtung, aber es bleibt durchaus noch Luft nach oben!!!

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