Hallelujah!!

Hallelujah

Hallelujah!! – Es gibt wieder mal Veränderungen bei der KFW. Und dieses mal auch Vernünftige! Zum Start des neuen Jahres präsentiert die KfW einige Neuerungen zur BEG.

Für Sanierungen gelten ab 01.01.2023 folgende Neuerungen:

  • Die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch vor Beantragung ist nicht mehr erforderlich!! Die Beantragung ist nun auch für zukünftige Eigentümer und Bauherren, also Immobilienkäufer möglich!! (So war das ja auch schon früher. Das ist also nicht wirklich eine Neuerung, sondern eine Rückkehr zu Bewährtem!). – Vielleicht liegt es an meinem Beitrag vom 12.10.2022 – Stop The Madness! oder an weiteren öffentlichen Stimmen. Im Prinzip ist es egal. Hauptsache es läuft wieder vernünftig ab! 😉
  • Nachweisfrist für die Mittelverwendung: Die Bestätigung nach Durchführung (BnD) kann jetzt bis zu 54 Monate nach Zusage bei der Hausbank eingereicht werden. – 4,5 Jahre ist eine lange Zeit. Auch das ist eine sinnvolle Neuerung bei der KFW. 😉
  • Neuer Bonus für serielle Sanierungen: Der Einsatz von vorgefertigen Fassaden- bzw. Dachelelementen sowie deren Montage an bestehende Gebäude werden ab 01.01.2023 mit einem Bonus von 15 % gefördert – wenn die Sanierung auf die Effizienzhausstufe 40 oder 55 erfolgt.
  • Worst Performing Building: Der Sanierungsbonus für Worst Performing Buildings wird von 5 % auf 10 % angehoben und auf die Effizienzhaus/-gebäude-Stufe 70 Erneuerbare Energien (EE) ausgeweitet.

 

Fazit : Es gibt noch Hoffnung für die KFW. Hoffen wir dass weitere vernünftige Innovationen folgen werden. Es passt jedenfalls zur Weihnachtszeit! Hallelujah!!

Fröhliche Weihachten!! 😉

SoGehtKFW, SoGehtHallelujah, SoGehtBaufi

 

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